Allgemeine Geschäftsbedingungen
der kosecom Marketing Agentur

§1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen kosecom Marketing und ihren Kunden
über Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Branding, Social Media Ads und
alle weiteren Agenturleistungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des
Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung
ausdrücklich schriftlich zu. Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen
AGB vor.

§2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme eines Angebots der Agentur
oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden per E-Mail, WhatsApp oder
ähnliche Direct Messaging Tools. Auch der Beginn der Leistungserbringung durch die
Agentur nach Bestätigung des Kunden gilt als Vertragsannahme.

§3 Leistungsumfang und Vergütung

Der konkrete Leistungsumfang wird individuell im Angebot bzw. im Vertrag
festgelegt. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung und können mit Mehrkosten verbunden sein. Zur
Vertragserfüllung ist die Agentur berechtigt, Dritte einzuschalten. Bei
Ratenzahlungsvereinbarungen sind 50 % der Vergütung bei Auftragserteilung fällig,
der Rest vor Abgabe des Projekts. Ratenzahlungen sind nur für Projekte ab einem
Wert von 2.000 € möglich und liegen im Ermessen der Agentur. Rechnungen sind
innerhalb des Fälligkeitsdatums ab Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei
Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.

§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen
Informationen, Unterlagen, Materialien (Texte, Bilder, Zugangsdaten etc.)
rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen. Für die
rechtliche Zulässigkeit und etwaige Rechte Dritter an bereitgestellten Materialien
haftet ausschließlich der Kunde und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.

§5 Projektablauf, Deadlines und Abnahme

Projektfristen werden individuell vereinbart. Nach Fertigstellung ist der Kunde
verpflichtet, die erbrachte Leistung binnen 7 Tagen abzunehmen oder etwaige Mängel
unverzüglich mitzuteilen. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel
verweigert werden. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen, gilt die
Leistung als abgenommen.

§6 Nutzungsrechte und Urheberrechte

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt die Agentur dem
Kunden alle ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten
Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Arbeiten und Assets (z. B. Logos,
Websites, Werbevideos, sonstige Designs), inklusive dem Recht zur Bearbeitung und
Weitergabe.

Ausgenommen sind:
– Entwürfe, Rohdaten und Vorstufen, die nicht im Endergebnis enthalten sind
– Rechte an eingesetzter Dritt- oder Open-Source-Software (hier erhält der Kunde
ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts)

Die Agentur behält sich das Recht vor, Arbeitsergebnisse zu eigenen
Referenzzwecken zu verwenden (z. B. im Portfolio oder auf der eigenen Website),
sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§7 Eigentumsvorbehalt & Zurückbehaltungsrecht

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben gelieferte Werke und Zugänge im
Eigentum der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug den Zugang
zu digitalen Leistungen (z. B. Webseiten, Dateien) zu sperren oder offline zu
nehmen.

§8 Gewährleistung und Haftung

Die Agentur gewährleistet, dass die Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme den
vereinbarten Anforderungen entsprechen. Bei Mängeln hat der Kunde Anspruch auf
Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.

Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei
leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur bis zur Höhe des typischerweise
vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

§9 Laufzeit und Kündigung

Projektverträge können nur aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Bei
vorzeitiger Kündigung durch den Kunden kann die Agentur Vergütung für bereits
erbrachte Leistungen sowie entstandene Aufwände verlangen. Laufende Social Media
Ads-Betreuung unterliegt gesonderten Kündigungsfristen, wie individuell vereinbart
(Standard: 1 Monat zum Monatsende).

§10 Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Agentur verpflichtet sich, alle im Rahmen des Projektes erhaltenen
Informationen und Daten strikt vertraulich zu behandeln und gemäß den Vorgaben
der DSGVO sowie der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze zu verarbeiten. Diese
Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt sowohl während der laufenden Zusammenarbeit
als auch zeitlich unbegrenzt nach Beendigung des Projektes fort.

Die Agentur trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die
Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und sie vor unbefugtem
Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Eine Weitergabe von Informationen
oder personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn,
der Kunde hat zuvor ausdrücklich zugestimmt oder es besteht eine gesetzliche
Verpflichtung hierzu.

In Ausnahmefällen können externe Dienstleister oder Drittanbieter (z. B.
Hosting-Provider, Tracking-, Analyse- oder E-Mail-Marketing-Tools) in die
Leistungserbringung einbezogen werden, sofern dies für die Umsetzung des Projektes
erforderlich ist. Die Einbindung solcher Drittanbieter erfolgt nur nach vorheriger
Information und ausdrücklicher Bestätigung durch den Kunden; etwaige
Datenübermittlungen erfolgen dabei ausschließlich im Rahmen der geltenden
Datenschutzbestimmungen und unter Wahrung der Vertraulichkeit. Eine gesonderte
Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) wird nur dann abgeschlossen, wenn dies
gesetzlich zwingend erforderlich ist oder von einer der Parteien ausdrücklich
verlangt wird.

§11 Direktbeauftragungsverbot

(1) Dem Auftraggeber ist es untersagt, während der Laufzeit dieses Vertrages
sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten nach dessen Beendigung Personen, die von
kosecom Marketing zur Erfüllung dieses Auftrags eingesetzt wurden (insbesondere
Subunternehmer, freie Mitarbeiter und Kooperationspartner), ohne ausdrückliche
schriftliche Zustimmung von kosecom Marketing unmittelbar zu beauftragen oder mit
diesen in ein anderes Vertragsverhältnis zu treten.

(2) Dies gilt unabhängig davon, ob die Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber
oder durch den jeweiligen Subunternehmer bzw. freien Mitarbeiter initiiert wurde.

(3) Bei schuldhaftem Verstoß gegen Abs. 1 ist der Auftraggeber verpflichtet,
eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Monatshonoraren – berechnet auf Basis des
durchschnittlichen Monatsumsatzes der letzten 6 Monate – an kosecom Marketing zu
zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§12 Änderungen der AGB

Die Agentur behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden
dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern der Kunde
nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich widerspricht.

§13 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für
Kaufleute ist der Sitz der Agentur.

Stand: Dezember 2025

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