Allgemeine Geschäftsbedingungen
der kosecom Marketing Agentur
§1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Kosecom Marketing (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden über Dienstleistungen in den Bereichen Webdesign, Branding, Social Media Ads und alle weiteren Agenturleistungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
§2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme eines Angebots der Agentur oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden per E-Mail. Auch der Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur gilt als Vertragsannahme.
§3 Leistungsumfang und Vergütung
Der konkrete Leistungsumfang wird individuell im Angebot/Vertrag festgelegt. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu Mehrkosten führen. Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte einzuschalten.
Sofern nicht anders vereinbart: 50 % der Vergütung sind bei Auftragserteilung fällig, der Rest nach Abnahme des Projekts. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zu zahlen. Die Agentur kann Vorauszahlung verlangen, insbesondere bei Kunden mit Sitz im Ausland. Im Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.
§4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien (Texte, Bilder, Zugangsdaten etc.) rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen. Für die rechtliche Zulässigkeit und etwaige Rechte Dritter an bereitgestellten Materialien haftet ausschließlich der Kunde und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.
§5 Projektablauf, Deadlines und Abnahme
Projektfristen werden individuell vereinbart. Nach Fertigstellung ist der Kunde verpflichtet, die erbrachte Leistung binnen 7 Tagen abzunehmen oder etwaige Mängel unverzüglich mitzuteilen. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen, gilt die Leistung als abgenommen.
§6 Nutzungsrechte und Urheberrechte
Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt die Agentur dem Kunden alle ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Arbeiten und Assets (z. B. Logos, Websites, Werbevideos, sonstige Designs), inklusive dem Recht zur Bearbeitung und Weitergabe.
Ausgenommen sind:
– Entwürfe, Rohdaten und Vorstufen, die nicht im Endergebnis enthalten sind
– Rechte an eingesetzter Dritt- oder Open-Source-Software (hier erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts)
Die Agentur behält sich das Recht vor, Arbeitsergebnisse zu eigenen Referenzzwecken zu verwenden (z. B. im Portfolio oder auf der eigenen Website), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§7 Eigentumsvorbehalt & Zurückbehaltungsrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben gelieferte Werke und Zugänge im Eigentum der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug den Zugang zu digitalen Leistungen (z. B. Webseiten, Dateien) zu sperren oder offline zu nehmen.
§8 Gewährleistung und Haftung
Die Agentur gewährleistet, dass die Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Bei Mängeln hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.
Die Haftung der Agentur ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
§9 Laufzeit und Kündigung
Projektverträge können nur aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden kann die Agentur Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Aufwände verlangen. Laufende Social Media Ads-Betreuung unterliegt gesonderten Kündigungsfristen, wie individuell vereinbart (Standard: 1 Monat zum Monatsende).
§10 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Agentur verpflichtet sich, alle im Rahmen des Projekts erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und die jeweils gültigen Datenschutzgesetze einzuhalten. Sofern die Agentur personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.
§11 Änderungen der AGB
Die Agentur behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich widerspricht.
§12 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz der Agentur.